Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Evolut Media & Consulting
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Evolut Media & Consulting – Florian Pohling, Buchrainweg 141, 63069 Offenbach am Main (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, welches konkrete Leistungspaket beauftragt wird.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle zukünftigen, gleichartigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es hierauf jeweils erneut hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch per E-Mail oder digitaler Unterschrift mögliche) Annahme eines individuellen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Das jeweilige Angebot regelt insbesondere den konkreten Leistungsumfang, die Vergütung, den Zahlungsplan sowie – sofern vereinbart – etwaige Erfolgskriterien im Sinne von § 7.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Diese AGB regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen und gehen im Zweifel dem Angebot vor, soweit das Angebot nichts Abweichendes ausdrücklich regelt.
§ 3 Laufzeit und Vertragsende
(1) Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf. Eine automatische Verlängerung findet in diesem Fall nicht statt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung sowie der Zahlungsplan ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Sämtliche im individuellen Angebot sowie sonst vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, gerät er ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf gemäß § 286 Abs. 2 BGB in Verzug. Für die Zeit des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen sowie entstandene Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 5 Werbebudget (Mediabudget)
(1) Das für die Durchführung von Werbekampagnen erforderliche Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers gemäß § 4 und wird gesondert abgerechnet bzw. getragen.
(2) Vor Beginn der Zusammenarbeit wird zwischen den Parteien gesondert vereinbart, ob
● der Auftraggeber das Werbebudget direkt über ein eigenes Werbekonto selbst trägt und abrechnet, oder
● der Auftraggeber das Werbebudget im Voraus an den Auftragnehmer zahlt; in diesem Fall stellt der Auftragnehmer hierüber eine gesonderte, vom Leistungsangebot getrennte Rechnung.
(3) Der Auftragnehmer erhebt auf das durchlaufende Werbebudget keinen Aufschlag und keine Provision, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Kündigung
(1) Der Vertrag ist während der vereinbarten Laufzeit von beiden Parteien ordentlich nicht kündbar. Eine ordentliche Kündigung ist auch im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Leistungsbeginn ausgeschlossen.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 8 trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nachkommt oder mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät.
§ 7 Erfolgsgarantien
(1) Sofern und soweit im individuellen Angebot ausdrücklich eine Garantie vereinbart wird, gilt hierfür ergänzend Folgendes. Die konkreten Erfolgskriterien (Kennzahl, Zielwert, Zeitraum) ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
(2) Es werden zwei Arten von Garantien angeboten, die im individuellen Angebot je Leistungspaket unterschiedlich vereinbart werden können:
● Nachleistungsgarantie („kostenlose Weiterarbeit“): Wird das im Angebot definierte Erfolgskriterium innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, erbringt der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen für einen im Angebot festgelegten weiteren Zeitraum ohne zusätzliche Berechnung des Honorars fort, bis das Erfolgskriterium erreicht ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auch während dieses zusätzlichen Zeitraums das im Angebot vereinbarte (Mindest-)Werbebudget weiterhin zu tragen.
● Geld-zurück-Garantie: Wird das im Angebot definierte Erfolgskriterium innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ausschließlich das für den betreffenden Leistungszeitraum bereits gezahlte Honorar des Auftragnehmers. Von der Erstattung ausdrücklich ausgenommen sind sämtliche sonstigen Aufwendungen des Auftraggebers, insbesondere das Werbebudget gemäß § 5, sowie Kosten Dritter.
(3) Welche der beiden Garantien für das jeweilige Leistungspaket gilt, ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(4) Der Anspruch auf eine Garantie gemäß Abs. (2) entfällt, wenn und soweit der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 8 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachgekommen ist oder in sonstiger Weise Umstände zu vertreten hat, die die Erreichung des vereinbarten Erfolgskriteriums verhindert oder wesentlich erschwert haben.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung angemessen zu unterstützen, insbesondere durch:
● rechtzeitige Bereitstellung benötigter Informationen, Zugänge und Materialien,
● zeitnahe Freigabe von Creatives, Texten und sonstigen Inhalten,
● zeitnahe Bearbeitung und Nachverfolgung generierter Anfragen/Leads,
● Bereitstellung des im Angebot ggf. vorausgesetzten Mindest-Werbebudgets,
● Unterlassung eigenmächtiger Eingriffe in laufende Kampagnen, Werbekonten oder Tracking-Einstellungen ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
Verzögerungen oder Beeinträchtigungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und lassen insbesondere Garantieansprüche gemäß § 7 Abs. (4) entfallen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Einschränkungen oder Deaktivierungen von Werbekonten oder Werbeanzeigen durch Drittplattformen, soweit diese nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Verstoß gegen geltendes Recht oder die jeweiligen Plattformrichtlinien beruhen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Nutzungsrechte an Inhalten
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Inhalte dürfen vom Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Inhalte sowie erzielte Ergebnisse und Kennzahlen auch über das Vertragsende hinaus für eigene Referenz- und Marketingzwecke zu nutzen, insbesondere in Präsentationen gegenüber potenziellen Auftraggebern, auf der eigenen Website sowie in eigenen Social-Media-Kanälen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026
Unternehmen
Rechtliches
Innovative Lösungen zur Gewinnung geeigneter Fachkräfte und Patienten.
© 2026 Evolut Media & Consulting. Alle Rechte vorbehalten
Diese Website ist weder Teil der Facebook-Website noch von Facebook Inc. Des Weiteren wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Google Remarketing-Pixel/Cookies, um unsere Website-Besucher erneut anzusprechen und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Google schaltet unsere Anzeigen auf Websites Dritter im Internet, um unsere Botschaft zu kommunizieren und die richtigen Personen zu erreichen, die in der Vergangenheit Interesse an unseren Informationen gezeigt haben.